Zuschüsse für altersgerechten Umbau
Die KfW-Bankengruppe informiert über eine ab dem 1. Mai geltende
Ergänzung des Förderangebots "Altersgerecht Umbauen" zur Reduzierung von
Barrieren
im Wohnungsbestand um eine Zuschussvariante. Antragsberechtigt
sind private Eigentümer von 1- und 2-Familienhäusern bzw.
Eigentumswohnungen, Wohneigentümergemeinschaften sowie Mieter. Gefördert
werden zum Beispiel der Einbau von Aufzügen, die Überbrückung von
Treppenstufen, die Verbreiterung von Türen oder die Anpassung von
Bädern, um eine selbstbestimmte und unabhängige Lebensführung unabhängig
von Alter und jeglicher Einschränkung in den eigenen vier Wänden zu
ermäglichen. Bundesbauminister Peter Ramsauer: "Wir wollen den
Wohnungsbestand stärker an die Bedürfnisse älterer Menschen anpassen.
Mit dem Zuschuss machen wir die Investitionen in Baumaßnahmen auch für
Menschen attraktiv, die kein Darlehen aufnehmen möchten. Ich empfehle,
bei Umbaumaßnahmen auch gleich an altersgerechte Verbesserungen zu
denken. Wohnungen, die barrierearm sind, werden künftig an Wert
gewinnen." "Die Einführung einer Zuschussvariante stellt für
Privatpersonen, die keinen Finanzierungsbedarf haben oder aus
Altersgründen keine Darlehen mehr aufnehmen möchten oder können, eine
Alternative zur Darlehensvariante dar", so Dr. Axel Nawrath, Vorstand
der KfW Bankengruppe. "Das Anpassen von Wohnraum an die Bedürfnisse
älterer Menschen ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels ein
Thema mit sehr hoher gesellschaftlicher und politischer Bedeutung. Darum
möchte die KfW-Bankengruppe insbesondere für Privatpersonen nochmals weitere Anreize
schaffen, sich rechtzeitig und umfassend auch mit dem Thema
Barrierereduzierung zu befassen." Ab einer Investitionssumme von 6.000 EUR kann ein Zuschuss von 5% der förderfähigen Investitionskosten, max.
2.500 EUR pro Wohneinheit gewährt werden. Für Investoren mit
umfassenderem Finanzierungsbedarf stehen darüber hinaus auch weiterhin
Förderdarlehen zu sehr attraktiven Konditionen ab 1,51 % p. a. effektiv
bereit. Das Programm basiert auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen
Förderbausteinen. Die dazu speziell für den Wohnungsbestand entwickelten
technischen Mindestanforderungen stellen einen ersten bundesweiten
Standard dar, der genügend Flexibilität bei der Umsetzung bietet, dabei
jedoch eine hohe Qualität der Barrierereduzierung sicherstellt.
Weitere
Informationen über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der
Telefonnummer 01801 / 33 55 77.
(Quelle: BMVBS)